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Kabinettsbeschluss

Keine Kürzungen bei niedergelassenen Ärzten

Auszug aus einer Meldung des änd vom 15.10.2025
https://www.aend.de/article/237150

Bei ihrem Sparpaket für die Gesetzliche Krankenversicherung verschont die Bundesregierung die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte die Maßnahmen gegen Kritik.

„Die Bundesregierung hat ihr Wort gehalten: Das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung wird geschlossen. Damit halten wir unser politisches Versprechen an Beitragszahler sowie die Unternehmen und durchbrechen die zur Gewohnheit gewordene Routine der Erhöhung der Zusatzbeiträge zum Jahresende“, so Warken am Mittwoch in Berlin. Zuvor hatte das Bundeskabinett ihre Sparvorschläge gebilligt.

Warken betonte, dass mit den Maßnahmen der durchschnittliche ausgabendeckende Zusatzbeitrag auf dem heutigen Niveau stabilisiert werde. „Auch in der sozialen Pflegeversicherung werden die Beiträge stabil bleiben. Die Bundesregierung wird dazu rechtzeitig Vorsorge treffen. Im Ergebnis ein guter Tag für die Bevölkerung und unsere Wirtschaft“, so Warken am Mittwochmittag.

Am Nachmittag gibt der Schätzerkreis das Ergebnis seiner Berechnungen für den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz 2026 ab. Zuletzt war er  von 1,7 Prozent im Jahr 2024 auf 2,5 Prozent für 2025 gestiegen. Den tatsächlichen durchschnittlichen Zusatzbeitrag bezifferte Warken auf 2,9 Prozent. „Uns war es wichtig, die Lücke zu schließen und den durchschnittlichen Zusatzbeitrag so festzulegen“, sagte sie.

Kritik daran, dass der niedergelassene Bereich keinen Beitrag zu den Einsparungen leisten muss, wies Warken zurück: „Wir haben uns für Maßnahmen entschieden, die wir angesichts der Situation für angemessen erachten. Die Ärztinnen und Ärzte haben sich bei den Vergütungsverhandlungen auch auf 2,8 Prozent festgelegt und sind unter den tatsächlichen Steigerungen geblieben. Deshalb halten wir es für angebracht, dass es in den anderen Bereichen auch so gemacht wird.“ Warken verwies aber darauf, dass im nächsten Jahr ein deutlich höheres Defizit zu schließen sei. „Da werden alle ihren Beitrag leisten müssen“, sagte sie. Das solle aber keine Drohung sein. 

Das Sparpaket sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Vergütungsanstiege im Krankenhausbereich werden auf die reale Kostenentwicklung begrenzt. Damit werden laut BMG Kostensteigerungen für die GKV bis zu 1,8 Milliarden Euro vermieden. An der Maßnahme gab es viel Kritik, und das auch aus den Reihen der Union, weil die Bundesregierung erst kürzlich vier Milliarden Euro Steuermittel für die Finanzierung der Krankenhäuser beschlossen hat. Warken hält dem entgegen: „Tatsächliche Kostensteigerungen werden auch weiterhin refinanziert.“

  • Außerdem werden die Verwaltungskosten der Krankenkassen im Jahr 2026 auf acht Prozent beschränkt. Die Sachkosten der Krankenkassen dürfen 2026 nur in Höhe der Inflationsentwicklung von rund 2 Prozent steigen.

  • Weitere 100 Millionen Euro Einsparungen soll die Kürzung des Fördervolumens des Innovationsfonds von 200 Millionen auf 100 Millionen Euro bringen. Diese Kürzung soll einmalig und vorübergehend sein. „Da die bisher zur Verfügung stehenden Mittel des Innovationsfonds nicht in vollem Umfang abgeflossen sind, werden trotz der Reduzierung des Fördervolumens ausreichend Mittel für Projekte im kommenden Jahr zur Verfügung stehen“, so Warken.

Diese drei Maßnahmen sollen das Finanzdefizit in der GKV decken, das bis vor kurzem noch auf vier Milliarden Euro geschätzt wurde. Kürzungen bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten – wie sie von verschiedenen Seiten gefordert wurden – soll es damit nicht geben. Warken hatte die Größenordnung des Defizits zuletzt unter Verweis auf die bessere wirtschaftliche Entwicklung auf zwei Milliarden nach unten korrigiert.


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